Häufig gestellte Fragen zur berufswahlapp
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur berufswahlapp und erste Antworten. Sofern Ihre Frage mit den zur Verfügung gestellten Antworten nicht ausreichend beantwortet ist, können Sie sich gerne über das Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen.
Allgemein
Zugriff auf die berufswahlapp erhalten Sie momentan nur über eine Schule, da die berufswahlapp als unterrichtsunterstützendes Instrument eingesetzt wird. Darüber hinaus hängt die Teilnahme davon ab, ob Ihr Bundesland die berufswahlapp bereits nutzt. Die Zugänge der Schulen werden zentral durch das Kultusministerium Ihres Bundeslandes gesteuert. Das liegt auch daran, dass zuvor datenschutzrechtliche und nutzungsrechtliche Rahmenbedingungen geschlossen werden müssen. Im Schuljahr 2022/2023 findet eine Pilotphase der berufswahlapp in Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen statt.
Die berufswahlapp ist eine Progressive Web-Applikation (PWA) und damit ausschließlich browserbasiert. Damit ist die berufswahlapp nicht nur auf Computern, sondern auch auf mobilen Endgeräten nutzbar – Sie loggen sich einfach über den Browser ein. Ein Download der berufswahlapp in den gängigen App-Stores ist somit nicht vorgesehen.
Die berufswahlapp ist eine browserbasierte Technologie (Progressive Web-App). Sie können die berufswahlapp also mit jedem gängigen Betriebssystem verwenden. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie über eine stabile Internetverbindung verfügen.
Die berufswahlapp funktioniert in der Regel mit den gängigen Webbrowsern. Entwickelt wurde die berufswahlapp für Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder auch Safari auf den Apple-Geräten.
Die berufswahlapp ist aktuell in einer Pilotphase, in der sie in einigen Bundesländern im Unterricht erprobt wird. Zu diesen Ländern gehören Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Die Kultusministerien der Länder sind zuständig für den zeitlichen Rahmen der Einführung sowie für die Auswahl der teilnehmenden Schulen und die länderspezifischen Inhalte der berufswahlapp. Wenn Sie erfahren wollen, wann Ihr Bundesland die berufswahlapp einführt, wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde.
Aktuell können nur Lehrkräfte an allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen der teilnehmenden Bundesländer und deren Schüler*innen einen Zugang zur berufswahlapp erhalten. Eine Demoversion der berufswahlapp mit Probezugänge ist aktuell nicht vorgesehen.
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie ein neues anfordern. Gehen Sie in den Login-Bereich der berufswahlapp. Unter dem Button „Einloggen“ finden Sie den Link „Passwort vergessen?“. Hinter diesem Link werden Sie aufgefordert, Ihren Nutzernamen einzugeben. Geben Sie hier bitte die E-Mail-Adresse an, mit der Sie bei der berufswahlapp registriert sind. Durch den Button „Absenden“ erhalten Sie vom System eine E-Mail mit einem Link. Befolgen Sie die Schritte in der E-Mail und geben Sie dann ein neues Passwort mit folgenden Merkmalen ein:
- 12 Zeichen
- Ein Sonderzeichen
- Ein Großbuchstabe
- Eine Zahl
Nach der Bestätigung können Sie sich dann mit dem neuen Passwort in der berufswahlapp anmelden.
Schüler*innen
Dein Account wird von deiner alten Schule getrennt, wenn du die Schule wechselst oder verlässt. Dein Account wird erstmal eingefroren und du kannst nicht in der berufswahlapp arbeiten. Du kannst aber deine Daten jederzeit exportieren, indem du dich mit deinen Zugangsdaten einloggst und auf eine entsprechende Seite geleitet wirst. Dort siehst du auch wie viel Zeit du noch hast, deine Daten zu exportieren, bevor dein Account endgültig gelöscht wird. Vielleicht wird auch an deiner neuen Schule die berufswahlapp genutzt. Auf der genannten Seite der berufswahlapp erhältst du ebenfalls einen Code. Dieser Umzugscode ist 90 Tage gültig, aber er kann innerhalb der nächsten 18 Monate jederzeit erneuert werden. Die Schulkoordination deiner neuen Schule fragt dich nach dem Code. Nach Eingabe des Codes durch die Schulkoordination sind alle deine gespeicherten Daten wieder aufrufbar für dich. Deine alte Schule hat dann auch keinen Zugriff mehr.
Wenn du die Schule verlässt, weil du zum Beispiel eine Ausbildung oder ein Studium beginnst, wird dein Account gelöscht. Ab dem Zeitpunkt hast du 18 Monate Zeit, um deine Daten zu exportieren und auf einem Datenspeichergerät zu sichern. So hast du jederzeit die Möglichkeit, deine Ergebnisse mit der berufswahlapp einzusehen. Nach Ablauf der 18 Monate wird dein Account endgültig gelöscht.
In der Regel hinterlegst du eine E-Mail-Adresse, wenn du dein Smartphone zum ersten Mal einrichtest. Unter Umständen hast du dafür extra eine neue Adresse (z. B. bei Google Mail) erstellt. Wenn du nicht weißt, wie diese Adresse lautet, kannst du sie über die Einstellungen des Gerätes finden.
Android:
Gehe auf Einstellungen — diese findest du als Icon in deinen Apps — und wähle Konten. Hier werden u. a. alle hinterlegten E-Mail-Adressen angezeigt.
iPhone:
Rufe den Home-Bildschirm auf. Wähle dann das Einstellungen-Icon aus. Über den Reiter Passwörter & Accounts findest du deine gespeicherte E-Mail-Adresse.
Falls du in der berufswahlapp nicht mit der E-Mail-Adresse von deinem Handy angemeldet bist, kannst du dich an deine Schulkoordination wenden. Die Schulkoordination kann in ihrer Übersicht ablesen, mit welcher E-Mail-Adresse du in der berufswahlapp angemeldet bist.
Erziehungsberechtigte
Die Daten Ihres Kindes sind in der berufswahlapp geschützt. Die Verantwortung dafür haben die Bundesländer bzw. die Schulen. Darüber hinaus garantiert unser externer Dienstleister für das Hosting der berufswahlapp, dass alle Daten, die gespeichert werden, auf Servern in Deutschland liegen und somit die nationalen Standards für den Datenschutz erfüllen. Die Daten Ihres Kindes werden an keine weiteren externen Parteien weitergeleiten.
Eine ausführliche Erklärung zum Datenschutz finden Sie im Downloadbereich.
Wenn Sie auf die berufswahlapp aufmerksam geworden sind, aber noch keine weiteren Informationen haben, können Sie sich im Downloadbereich die Flyer für Erziehungsberechtigte einsehen. Weitere Informationen für Erziehungsberechtigte finden Sie auch hier.
Die berufswahlapp ist ein Schulinstrument, das zur Unterstützung im Unterricht eingesetzt wird. Sie erhalten als Erziehungsberechtigte deswegen keinen Zugang zur berufswahlapp. Gleichwohl können Sie Ihr Kind bei der Nutzung der berufswahlapp unterstützen. Ihr Kind kann Ergebnisse von Aufgaben, Storys oder Statements mit Ihnen teilen und um Ihre Einschätzung und Rückmeldung bitten. Bieten Sie Ihre Hilfe an, jedoch sollte ihr Kind selbst entscheiden, welche Inhalte es mit wem teilt.
Schulen und Lehrkräfte
Bis Ende Juli 2023 befindet sich die berufswahlapp in einer einjährigen Pilotphase. In dieser Zeit erproben fünf Bundesländer (Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) die berufswahlapp in ausgewählten Schulen. Das Kultusministerium Ihres Bundeslandes steuert den Zugriff der Schulen. Wenn Sie wissen möchten, ab wann Sie die berufswahlapp an Ihrer Schule nutzen können, wenden sich an die für Ihre Schule zuständige Behörde.
Die Zugänge zur berufswahlapp werden zentral über das Kultusministerium gesteuert. Wenn Sie Interesse haben, die berufswahlapp in Ihrer Schule einzusetzen, wenden Sie sich bitte an die für Ihre Schule zuständige Behörde. Sobald der Bewerbungsprozess abgeschlossen ist, wird das Kultusministerium Ihre Schule hinzufügen. Ihre Schule kann nun Zugänge für Lehrkräfte und Schüler*innen erstellen. Dafür benötigt jede*r Nutzer*in eine individuelle E-Mail-Adresse.
Die berufswahlapp kann an allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 7 sowie in der Ausbildungsvorbereitung und anderen geeigneten Bildungsangeboten der Beruflichen Schulen im Rahmen der Beruflichen Orientierung eingesetzt werden. Inwieweit Ihre Schule die berufswahlapp einsetzen kann, bitten wir beim Kultusministerium Ihres Bundeslandes zu erfragen. Wenden Sie sich dafür an die für Ihre Schule zuständige Behörde.
Die Schulungen für Lehrkräfte werden durch die Kultusministerien organisiert und durchgeführt. Wenn Sie bereits eine Schulkoordination für die Berufliche Orientierung an Ihrer Schule benannt haben, wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an diese Person. Die Schulkoordination hat die Möglichkeit, in der berufswahlapp um Support zu bitten und eine Anfrage an die Landeskoordination der berufswahlapp zu richten.
Wenn die berufswahlapp bei Ihnen an der Schule noch nicht eingeführt wurde, wenden Sie sich bitte an die für Ihre Schule zuständige Behörde.
Beratende
Ein Zugang für Beratende und außerschulische Akteure ist bislang noch nicht vorgesehen. Die Schüler*innen können Inhalte der berufswahlapp jedoch über die Funktion „Externes Statement“ mit Ihnen teilen. Sprechen Sie Ihre Schüler*innen in der Beratung gerne zu den Möglichkeiten an, da sie die Hoheit über Ihre Daten haben.