Häufig gestellte Fragen zur berufswahlapp
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur berufswahlapp und erste Antworten. Sofern Ihre Frage mit den zur Verfügung gestellten Antworten nicht ausreichend beantwortet ist, können Sie sich gerne über das Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen.
Allgemein
Zugriff auf die berufswahlapp erhalten Sie momentan nur über eine Schule, da die berufswahlapp als Unterrichtsunterstützendes Instrument eingesetzt wird. Darüber hinaus hängt die Teilnahme davon ab, ob Ihr Bundesland die Einführung der berufswahlapp unterstützt. Die Zugänge der Schulen werden zentral durch das Kultusministerium Ihres Bundeslandes gesteuert. Das liegt auch daran, weil zuvor datenschutzrechtliche und nutzungsrechtliche Rahmenbedingungen geschlossen werden müssen. Im Schuljahr 2022/23 findet eine Pilotphase der berufswahlapp in Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen statt.
Die berufswahlapp ist eine Progressive Web-Applikation (PWA) und damit browserbasiert. Damit ist die berufswahlapp nicht nur auf Computern, sondern auch auf mobilen Endgeräten nutzbar, da man sich von dem Endgerät Ihrer Wahl über den Browser einloggen kann. Ein Download der berufswahlapp in den gängigen App-Stores ist somit nicht.
Die berufswahlapp ist eine browserbasierte Technologie (Progressive Web-App). Sie können die berufswahlapp also mit jedem gängigen Betriebssystem verwenden. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie über eine stabile Internetverbindung verfügen.
Die berufswahlapp funktioniert in der Regel mit gängigen Webbrowsern. Entwickelt wurde die berufswahlapp für Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder auch Safari auf den Apple-Geräten.
Die berufswahlapp ist aktuell in einer Pilotphase, in der sie in einigen Bundesländern im Unterricht erprobt wird. Zu diesen Ländern gehören Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Die G.I.B. ist in der einjährigen Pilotphase der berufswahlapp Betreiberin der berufswahlapp und stellt sicher, dass die berufswahlapp technisch und rechtlich korrekt angeboten werden kann. Für die zeitliche Dimension und den Inhalt der berufswahlapp sind die Kultusministerien der Länder zuständig. Wenn Sie erfahren wollen, wann die berufswahlapp bei Ihnen im Land eingeführt wird, wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde.
Es ist aktuell nicht vorgesehen, dass außerschulische Akteure Zugriff auf die berufswahlapp erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die berufswahlapp befindet sich aktuell am Anfang eines hoffentlich langen und erfolgreichen Wegs. Als G.I.B. unterstützen wir die Länder bei der Einführung der berufswahlapp mit Schulungen zum Funktionsumfang und zur Nutzung der berufswahlapp. Da die berufswahlapp einen großen Funktionsumfang besitzt und dahinter ein umfangreiches Rechte-Rollen-Konzept steht, welches pädagogisch entwickelt wurde, ist es nicht sinnvoll, eine Demoversion der berufswahlapp ohne fachliche Unterstützung anzubieten.
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie ein Neues anfordern. Gehen Sie in den Login-Bereich der berufswahlapp (über blauen Login-Button auf berufswahlapp.de erreichbar). Unter dem Button „Einloggen“ finden Sie den Link „Passwort vergessen?“. Hinter diesem Link werden Sie aufgefordert Ihren Nutzernamen einzugeben. Geben Sie hier bitte die E-Mail-Adresse an, mit der Sie bei der berufswahlapp angemeldet sind. Durch den Button „Absenden“ erhalten Sie vom System eine E-Mail mit einem Link. Befolgen Sie die Schritte in der E-Mail und geben Sie dann ein neues Passwort mit folgenden Merkmalen ein:
- 12 Zeichen
- Ein Sonderzeichen
- Ein Großbuchstabe
- Eine Zahl
Nach der Bestätigung können Sie sich dann mit dem neuen Passwort in der berufswahlapp anmelden.
Schüler*innen
Dein Account wird von deiner alten Schule getrennt, wenn du die Schule wechselst oder verlässt. Du erhältst beim Schulwechsel in der berufswahlapp einen Code. Diesen Umzugscode musst du aufbewahren. Dein Account wird erstmal eingefroren und du kannst nicht in der berufswahlapp arbeiten. Du kannst aber deine Daten jederzeit exportieren, indem du dich mit deinen Zugangsdaten einloggst und auf eine entsprechende Seite geleitet wirst. Vielleicht wird auch an deiner neuen Schule die berufswahlapp genutzt. Die Schulkoordination deiner neuen Schule fragt dich nach dem Code. Nach Eingabe des Codes durch die Schulkoordination sind alle deine gespeicherten Daten wieder aufrufbar für dich. Deine alte Schule hat dann auch keinen Zugriff mehr.
Wenn du die Schule verlässt, weil du zum Beispiel eine Ausbildung oder ein Studium beginnst, hast du die Möglichkeit noch 18 Monate auf deine Daten der berufswahlapp zurückzugreifen. Danach wird dein Account gelöscht. Du kannst vor deinem Abschluss die Daten aber auch exportieren und auf einem Datenspeichergerät zu speichern. So hast du auch weiterhin die Möglichkeit deine Ergebnisse aus der Arbeit mit der berufswahlapp einzusehen.
Erziehungsberechtigte
Die berufswahlapp unterliegt einem hohen Maß an Datenschutz zum Schutz der Daten Ihres Kindes. Die Verantwortung für den Datenschutz liegt bei den Bundesländern bzw. Schulen. Die G.I.B. steht mit dem Kultusministerium des Landes oder mit den einzelnen Schulen in einem Auftragsverhältnis. Die G.I.B. selbst stellt die berufswahlapp zentral über einen Subdienstleister zur Verfügung. Dieser Dienstleister stellt vertraglich sicher, dass die Daten ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert werden und an keine Externen weitergeleitet werden, mit denen kein vertragliches Verhältnis zur Sicherstellung des Hostings besteht.
Weitere Datenschutzhinweise können Sie sich auch im Downloadbereich herunterladen.
Wenn Sie auf die berufswahlapp aufmerksam geworden sind, aber noch keine weiteren Informationen haben, können Sie im Downloadbereich der Vorschaltseite schauen. Hier haben wir Flyer für Erziehungsberechtigte.
Die berufswahlapp ist ein Schulinstrument, das zur Unterstützung im Unterricht eingesetzt wird. Sie erhalten als Erziehungsberechtigte deswegen keinen Zugang zur der berufswahlapp. Gleichwohl können Sie Ihr Kind bei der Nutzung der berufswahlapp unterstützen. Ihr Kind kann Ergebnisse von Aufgaben, Stories oder Statements mit Ihnen teilen und um Ihre Einschätzung und Rückmeldung bitten. Bieten Sie Ihre Hilfe an, jedoch sollte ihr Kind selbst entscheiden, welche Inhalte es mit wem teilt.
Schulen
Bis Ende Juli 2023 befindet sich die berufswahlapp in einer einjährigen Pilotphase. In dieser Zeit erproben einige Bundesländer die berufswahlapp in ausgewählten Schulen. Das Kultusministerium Ihres Bundeslandes steuert den Zugriff der Schulen. Wenn Sie wissen möchten, ab wann Sie die berufswahlapp an Ihrer Schule nutzen können, wenden sich an die für Ihre Schule zuständige Behörde.
Die Zugänge zur berufswahlapp werden zentral über das Kultusministerium Ihres Bundeslandes gesteuert. Dies liegt auch daran, dass zuvor datenschutzrechtliche und nutzungsrechtliche Rahmenbedingungen geschlossen werden müssen. Wenn der Rahmen abgeschlossen ist, wird das Kultusministerium die Schule anlegen. Ihre Schulkoordination legt im Anschluss die Lehrkräfte und Schüler*innen an. Dafür notwendig ist eine personalisierte E-Mail-Adresse für jeden/jede Nutzer*in. Haben Sie Interesse Ihre Schule für die berufswahlapp anzumelden? Dann wenden Sie sich an die für Ihre Schule zuständige Behörde.
Der Einsatz der berufswahlapp ist aktuell beschränkt auf den Schulunterricht an den Allgemeinbildenden Schulen und je nach Bundesland auch in den Berufskollegs. Sie wird im Rahmen der Beruflichen Orientierung eingesetzt. Inwieweit Ihre Schule die berufswahlapp einsetzen kann, bitten wir beim Kultusministerium Ihres Bundeslandes zu erfragen. Wenden Sie sich dafür an die für Ihre Schule zuständige Behörde.
Die Schulungen für Lehrkräfte werden durch die Kultusministerien organisiert und durchgeführt. Wenn Sie bereits eine Schulkoordination für die Berufliche Orientierung an Ihrer Schule benannt haben, wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an diese Person. Die Schulkoordination hat die Möglichkeit, in der berufswahlapp um Support zu bitten und eine Anfrage an die Landeskoordination der berufswahlapp zu richten.
Wenn die berufswahlapp bei Ihnen an der Schule noch nicht eingeführt wurde, wenden Sie sich bitte an die für Ihre Schule zuständige Behörde.
Beratende
In der aktuellen Entwicklungsphase der berufswahlapp ist kein eigener Zugang für Beratende vorgesehen. Sie können sich aber Inhalte der Schüler*innen über das Externe Statement freigeben lassen. Die Schüler*innen haben hier die Hoheit über Ihre Daten und entscheiden selbst, wem sie welche Inhalte freigeben möchten.
Sprechen Sie Ihre Schüler*in in der Beratung zu den Möglichkeiten an.